Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vibetastic Workshop — Stand: April 2026, Version 1.0

§ 1 Vertragsschluss und Anmeldung

(1) Die Anmeldung zum Vibetastic Workshop (nachfolgend “Veranstaltung”) erfolgt durch Übermittlung des ausgefüllten Anmeldeformulars sowie Zahlung des Teilnahmeentgelts. Mit Eingang der Anmeldebestätigung des Veranstalters (per E-Mail) kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

(2) Der Gesamtpreis umfasst die Workshopteilnahme, die im Voraus gebuchten Hotelzimmer sowie das Frühstück gemäß Leistungsbeschreibung. Eine separate Buchung einzelner Leistungsbestandteile ist nicht möglich, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart.

(3) Die Anmeldung ist auf Personen ab 18 Jahren beschränkt, sofern nicht ausdrücklich abweichend angegeben.

§ 2 Stornierung durch den Teilnehmer

(1) Der Teilnehmer kann jederzeit schriftlich (per E-Mail oder eingeschriebenem Brief) vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang der Stornierungserklärung beim Veranstalter.

(2) Bei einem Rücktritt gelten die folgenden gestaffelten Stornogebühren, die auf den vertraglich vereinbarten Gesamtpreis erhoben werden:

StornierungszeitpunktStornogebühr
Mehr als 60 Tage vor BeginnKostenfreie Stornierung
30 bis 60 Tage vor Beginn25 % des Gesamtpreises
14 bis 29 Tage vor Beginn50 % des Gesamtpreises
7 bis 13 Tage vor Beginn75 % des Gesamtpreises
Weniger als 7 Tage oder Nichterscheinen100 % (kein Erstattungsanspruch)

(3) Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist als die jeweilige Stornogebühr (§ 309 Nr. 5b BGB). In diesem Fall ist nur der tatsächlich nachgewiesene Schaden zu erstatten.

(4) Der Veranstalter behält sich vor, nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist, sofern dies durch die spezifischen Vorauszahlungen an das Hotel oder andere gebundene Drittleistungen begründet ist.

§ 3 Umbuchung und Teilnehmerersatz

(1) Eine Umbuchung auf einen späteren Termin ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn einmalig kostenfrei möglich, sofern ein Alternativtermin verfügbar ist. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Stornogebühren gemäß § 2.

(2) Der Teilnehmer ist berechtigt, eine Ersatzperson zu benennen, die an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Dies ist bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich anzuzeigen. Eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR wird hierfür erhoben. Teilnehmer und Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch für den Rechnungsbetrag.

§ 4 Hotelzimmer und Frühstück

(1) Die im Voraus gebuchten Hotelzimmer und Frühstücksleistungen sind Bestandteil des Gesamtpakets. Sie werden vom Veranstalter auf den Namen des Teilnehmers beim Hotelpartner gebucht. Die Kosten trägt der Veranstalter.

(2) Sofern das Hotel gegenüber dem Veranstalter eigenständige, strengere Stornobedingungen geltend macht (z. B. bei Gruppenreservierungen), die über die in § 2 genannten Gebühren hinausgehen, werden diese Mehrkosten vollständig an den stornierenden Teilnehmer weitergegeben. Der Veranstalter wird den Teilnehmer hierüber vorab schriftlich informieren.

(3) Änderungen der Zimmerbelegung (z. B. Einzel- statt Doppelzimmer) sind bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Danach können Mehrkosten anfallen, die dem Teilnehmer in Rechnung gestellt werden.

§ 5 Stornierung durch den Veranstalter

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn zwingende Gründe (z. B. höhere Gewalt, Erkrankung der Referenten, behördliche Verfügungen) vorliegen.

(2) Im Falle der Absage durch den Veranstalter wird das vollständig geleistete Teilnahmeentgelt binnen 14 Tagen auf das vom Teilnehmer benannte Konto zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmers – insbesondere für bereits gebuchte Anreise oder sonstige persönliche Aufwendungen – sind ausgeschlossen, sofern den Veranstalter kein Verschulden trifft.

(3) Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl wird dem Teilnehmer spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt.

§ 6 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

(1) Sofern der Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z. B. online, per E-Mail) geschlossen wird und der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht ihm grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.

(2) Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen über Freizeitdienstleistungen, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Da die Veranstaltung an einem festen Datum stattfindet, ist das Widerrufsrecht in der Regel ausgeschlossen.

(3) Der Veranstalter weist auf diesen Ausschluss bei Vertragsschluss ausdrücklich hin und holt die ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers ein.

§ 7 Schriftform und Salvatorische Klausel

(1) Alle Stornierungen und Umbuchungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Mündliche Erklärungen sind nicht wirksam.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.

Veranstalter: Nicolas Sacotte, Eisenbahnstrasse 1, 88677 Markdorf